Metanavigation:

Hier finden Sie den Zugang zur Notfallseite, Kontaktinformationen, Barrierefreiheits-Einstellungen, die Sprachwahl und die Suchfunktion.

Navigation öffnen

Fragen und Antworten zum Bachelor "Gesundheitswissenschaften"

Sie befinden sich hier:

FAQ: häufig gestellte Fragen zum Studiengang

Ist es möglich zum Winter- und zum Sommersemester das Studium zu beginnen?

Die Zulassung erfolgt jährlich ausschließlich zum Wintersemester.

Wie hoch sind die Studiengebühren

Pro Semester ist ein Beitrag in Höhe von ca. 300 € zu entrichten. Er beinhaltet Abgaben an das Studentenwerk, sowie anteilige Verwaltungsgebühren und dient der Finanzierung des Semester-Tickets (Berlin ABC).

Gibt es die Möglichkeit das Studium in Teilzeit zu absolvieren?

Ab dem 2. Semester kann das Studium in Teilzeit absolviert werden. Hierfür ist ein gesonderter Antrag beim Prüfungsamt zu stellen. In diesem Fall verlängert sich die voraussichtliche Studienzeit auf i.d.R. 11 Semester. Pro Semester müssen mindestens 180 Stunden nachgewiesen beziehungsweise 6 Leistungspunkte erbracht werden. Soweit der Studierende oder die Studierende in dem Antrag oder bei der Rückmeldung keine kürzere Dauer bestimmt hat, erfolgt das Studium in Teilzeitform, solange die Voraussetzungen nach Satz 4 § 22 BerlHG vorliegen.

Welche einzureichenden Bewerbungsunterlagen müssen in Form von (beglaubigten) Kopien vorliegen?

Einzureichen sind:

1. vollständig ausgefüllter Antrag auf Zulassung
2. einfache Kopie (nicht beglaubigt) der allgemeinen Hochschulreife
3. ggf. einfache Kopie (nicht beglaubigt) der abgeschlossenen Berufsausbildung (Zeugnis über die staatliche
    Prüfung) und der Berufszulassung (Urkunde)
4. aktueller tabellarischer Lebenslauf
5. ggf. Studienbescheinigung/Exmatrikulationsbescheinigung
6. Zweitstudienbewerber*innen reichen zusätzlich eine einfache Kopie des Erststudienabschlusses ein

Studium nach § 11 BerlHG: (Studium ohne Abitur bei Nachweis einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung)

1. vollständig ausgefüllter Antrag auf Zulassung und zusätzlich Antrag auf Zulassung nach § 11 (BerlHG)
2. anstelle des Abiturzeugnisses eine einfache Kopie des Realschulabschlusszeugnisses oder eines 
    anderen, vergleichbaren allgemeinbildenden Schulabschlusses (mit Notenangabe)
3. einfache Kopien
    a. der abgeschlossenen Berufsausbildung (Zeugnis über die staatliche Prüfung) und
    b. der Berufszulassung (Urkunde)
4. aktueller tabellarischer Lebenslauf
5. Nachweise der Berufstätigkeiten (mindestens dreijährige Tätigkeit im erlernten Beruf, bestätigt vom
    Arbeitgeber)  (= S. 5 im Bewerbungsantrag)

Nach welchen Kriterien findet die Studienplatzvergabe statt?

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt gemäß den Angaben in der Zugangssatzung sowie den in der Satzung über die Vorabquoten geregelten Vergaben.

Ist ein Quereinstieg möglich? / Wie erfolgt die Anerkennung von Credit Points bei einem Studienplatzwechsel?

Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen aus vorherigen Studiengängen können erst nach Immatrikulation unter Angabe der anzuerkennenden Leistungen beim Prüfungsausschuss beantragt werden.

Gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten wie BAföG, für Studenten des Studienganges?

Zum BAföG gibt es detaillierte Informationen auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Internet unter: www.gesetze-im-internet.de/baf_g/index.html. Bitte informieren Sie sich auch auf den Homepages entsprechender Stipendiatenstellen (z. B. SBB)

Welches Sprachniveau wird von internationalen Studienbewerber*innen erwartet?

Studienbewerber/Innen mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen zum Bewerbungsschluss den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse erbringen. Die für ein
Studium an der Charité – Universitätsmedizin Berlin erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse können
zum Beispiel nachgewiesen werden durch:
• die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber" (DSH) Stufe 2 oder Stufe 3
• Welcome@FU Flüchtlingsprogramm Deutschnachweis C1
• das "Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz" (Stufe 2)
• das Zertifikat C2 des Goethe Instituts
• den "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF), mindestens Niveau 4 in allen Teilprüfungen
• Zertifikat "telc Deutsch C1 Hochschule"
Sprachzeugnisse dürfen nicht älter als 3 Jahre alt sein.
Eine ausführliche Liste der anerkannten Sprachkenntnisse zum Studium an der Charité finden Sie
gesondert auf der Internetseite des Referats für Studienangelegenheiten.

Gibt es einen Beispielstundenplan?

In Campusnet können die Lehrveranstaltungstermine des ersten Semesters eingesehen werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese von Semester zu Semester variieren. Die Präsenzzeiten der einzelnen Module entnehmen Sie bitte den Moduldeskriptoren der Studienordnung.

Wie viele Wochenstunden darf ich neben dem Studium arbeiten?

Im Falle der Aufnahme eines Vollzeitstudiums dürfen Sie einer wöchentlichen Arbeitszeit in Höhe von 20 h nachgehen (um den Status Vollzeitstudierende/r zu erfüllen). Erfahrungsgemäß gestaltet sich die Arbeitsintensität der einzelnen Module unterschiedlich. Achten Sie daher bei der Planung von Studium, Arbeit und Privatleben auf das nötige Gleichgewicht. Studierenden mit Familie oder mit einer Berufstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden raten wir zum Teilzeitstudium.