
Digitaler Tag der offenen Tür
Online informieren und entdecken – der Bachelor Gesundheitswissenschaften stellt sich vor.
Klicken Sie an, schauen Sie rein.
Sie befinden sich hier:
Veranstaltung mit Liveschaltung am 21.05.2025
Wir laden Sie herzlich ein sich digital am 21.05.2025 von 11.00 bis 13.00 Uhr über den Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften zu informieren.
Lernen Sie unseren Studiengang kennen und erfahren Sie mehr über Studienaufbau und -inhalte, Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungsmodalitäten. Die jeweiligen Fachvertretungen beantworten zudem gerne Ihre Fragen rund ums Studium.
Wir freuen uns auf Sie!
Sie können sich über folgenden Link über MS Teams einwählen:
11.00 - 13.00 Uhr: Vorstellung des Bachelorstudiengangs Gesundheitswissenschaften & FAQ
Studiengangsleitung / Studierende
Die Studiengangsleiterin Prof. Dr. Stock präsentiert den sich über 6 Semester erstreckenden multidisziplinären ausgerichteten Bachelor Gesundheitswissenschaften.
Studierende erzählen von ihren Erfahrungen im Studiengang.
Alumni / Fachschaftsrat
Alumni erzählen was ihnen der Studiengang gebracht hat.
Die Interessenvertretung der Studierenden (Fachschaftsrat) stellt sich vor.
Perspektiven / Studiengangskoordinatorin
Was kann ich mit dem Bachelor machen?
Die Studiengangskoordinatorin Dr. Lallini hilft Ihnen bei Fragen zum Studium.
Ist es möglich zum Winter- und zum Sommersemester das Studium zu beginnen?
Die Zulassung erfolgt jährlich ausschließlich zum Wintersemester.
Wie hoch sind die Studiengebühren?
Pro Semester ist ein Beitrag in Höhe von ca. 313€ zu entrichten. Er beinhaltet Abgaben an das Studentenwerk, sowie anteilige Verwaltungsgebühren und dient der Finanzierung des Semester-Tickets (Berlin ABC).
Gibt es die Möglichkeit das Studium in Teilzeit zu absolvieren?
Ab dem 2. Semester kann das Studium in Teilzeit absolviert werden.
Hierfür ist ein gesonderter Antrag beim Prüfungsamt zu stellen.
In diesem Fall verlängert sich die voraussichtliche Studienzeit auf i.d.R. 11 Semester. Pro Semester müssen mindestens 180 Stunden nachgewiesen beziehungsweise 6 Leistungspunkte erbracht werden. Soweit der Studierende oder die Studierende in dem Antrag oder bei der Rückmeldung keine kürzere Dauer bestimmt hat, erfolgt das Studium in Teilzeitform, solange die Voraussetzungen nach Satz 4 § 22 BerlHG vorliegen.
Welche einzureichenden Bewerbungsunterlagen müssen in Form von (beglaubigten) Kopien vorliegen?
Einzureichen sind:
1. vollständig ausgefüllter Antrag auf Zulassung
2. einfache Kopie (nicht beglaubigt) der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Äquivalent), ggf. eine offizielle Übersetzung in Deutsch oder Englisch
3. ggf. einfache Kopie (nicht beglaubigt) der abgeschlossenen Berufsausbildung (Zeugnis über die staatliche Prüfung) und der Berufszulassung (Urkunde)
4. aktueller tabellarischer Lebenslauf
5. ggf. Studienbescheinigung/Exmatrikulationsbescheinigung
6. Zweitstudienbewerber*innen reichen zusätzlich eine einfache Kopie des Erststudienabschlusses ein
Studium nach § 11 BerlHG: (Studium ohne Abitur)
1. vollständig ausgefüllter Antrag auf Zulassung und zusätzlich Antrag auf Zulassung nach § 11 (BerlHG)
2. anstelle des Abiturzeugnisses eine einfache Kopie des Realschulabschlusszeugnisses oder eines
anderen, vergleichbaren allgemeinbildenden Schulabschlusses (mit Notenangabe)
3. einfache Kopien
a. der abgeschlossenen Berufsausbildung (Zeugnis über die staatliche Prüfung) und
b. der Berufszulassung (Urkunde)
4. aktueller tabellarischer Lebenslauf
5. Nachweise der Berufstätigkeiten (mindestens dreijährige Tätigkeit im erlernten Beruf, bestätigt vom Arbeitgeber)
Nach welchen Kriterien findet die Studienplatzvergabe statt?
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt gemäß den Angaben in der Zugangssatzung sowie den in der Satzung über die Vorabquoten geregelten Vergaben. Informationen zu den Bewerberzahlen und NC der letzten Jahrgänge sind zu finden als Zulassungsgrenzen auf der Webseite der Charité.
Ist ein Quereinstieg möglich? / Wie erfolgt die Anerkennung von Credit Points bei einem Studienplatzwechsel?
Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen aus vorherigen Studiengängen können erst nach Immatrikulation unter Angabe der anzuerkennenden Leistungen beim Prüfungsausschuss beantragt werden.
Gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten wie BAföG, für Studenten des Studienganges?
Zum BAföG gibt es detaillierte Informationen auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Internet unter: www.gesetze-im-internet.de/baf_g/index.html. Für Studierende in Berlin ist zum Thema BAföG das Studierendenwerk Berlin der erste Ansprechpartner.
Bitte informieren Sie sich zusätzlich über mögliche Stipendien, z.B. über das Deutschlandstipendium, oder das Aufstiegsstipendium der SBB
Welches Sprachniveau wird von internationalen Studienbewerber*innen erwartet?
Studienbewerber/Innen mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen zum Bewerbungsschluss den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse erbringen. Die für ein Studium an der Charité – Universitätsmedizin Berlin erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse können zum Beispiel nachgewiesen werden durch:
• die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber" (DSH) Stufe 2 oder Stufe 3
• Welcome@FU Flüchtlingsprogramm Deutschnachweis C1
• das "Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz" (Stufe 2)
• das Zertifikat C2 des Goethe Instituts
• den "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF), mindestens Niveau 4 in allen Teilprüfungen
• Zertifikat "telc Deutsch C1 Hochschule"
Sprachzeugnisse dürfen nicht älter als 3 Jahre alt sein.
Eine ausführliche Liste der anerkannten Sprachkenntnisse zum Studium an der Charité finden Sie
gesondert auf der Internetseite des Referats für Studienangelegenheiten.
Gibt es einen Beispielstundenplan?
Beispielstundenpläne können leider nicht eingesehen werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese von Semester zu Semester variieren. Die Präsenzzeiten der einzelnen Module entnehmen Sie bitte den Moduldeskriptoren der Studienordnung.
Wie viele Wochenstunden darf ich neben dem Studium arbeiten?
Im Falle der Aufnahme eines Vollzeitstudiums dürfen Sie einer wöchentlichen Arbeitszeit in Höhe von 20 h nachgehen (um den Status Vollzeitstudierende/r zu erfüllen). Erfahrungsgemäß gestaltet sich die Arbeitsintensität der einzelnen Module unterschiedlich. Achten Sie daher bei der Planung von Studium, Arbeit und Privatleben auf das nötige Gleichgewicht. Studierenden mit Familie oder mit einer Berufstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden raten wir zum Teilzeitstudium.
Prüfungs- und Studienordnung
Lesefassung der neuen Prüfungsordnung und Studienordnung
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